Das Volksbegehren Thüringen 2023

Das Volksbegehren 2023

Ab hier entscheidet Ihr!

1. Volksbegehren Thüringen 2023 – was heißt das?

Ein Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Hier geht es um eine Änderung der Thüringer Verfassung. Es soll möglich werden, Landtag und Regierung per Volksentscheid abzuwählen. Wir Bürger in Thüringen müssen die Möglichkeit haben, über die Auflösung des Landtages selber zu entscheiden! Nicht nur Wählen, sondern auch Abwählen!

2. Was sind die Voraussetzungen für ein Volksbegehren?

Die notwendigen Schritte sind im Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG) geregelt. Getan ist schon:

    1. Gesetzestext ausarbeiten. 
    2. Antrag auf das Volksbegehren – mehr als 5.000 Unterschriften. 
    3. Landtagspräsidentin, Landesregierung und Parlament haben das Volksbegehren geprüft und als verfassungskonform akzeptiert (§11 – 13 ThürBVVG). 
    4. Landtagspräsidentin hat das Verfahren genehmigt und das Volksbegehren wurde im Gesetzblatt Nr. 23 am 26. Oktober 2022 veröffentlicht.

Jetzt sind wir alle gefordert:

    1. Freie Sammlung von ca. 173.000 eigenhändigen Unterschriften auf Papier (10 % der Stimmberechtigten nach § 16/17 ThürBVVG).
    2. Behandlung im Landtag (§18  ThürBVVG).
      1. Annahme der Verfassungsänderung mit 2/3-Mehrheit (Art. 83 (2) Landesverfassung Thüringen) ⇒ ERFOLG!
      2. Ablehnung ⇒ Volksentscheid, wie bei einer Landtagswahl, innerhalb von 6 Monaten (§ 19 (1) ThürBVVG)
    3. Am Wahltag stimmt eine Mehrheit zu, mindestens aber 40 % der Wahlbürger (Art. 83 (2) Landesverfassung Thüringen) ⇒ ERFOLG!


3. Welchen Vorteil haben die Bürger Thüringens von dem Volksbegehren?

Sie können ein fundamentales Bürgerveto in der Thüringer Verfassung installieren, ähnlich wie im Freistaat Bayern, Brandenburg und in 4 weiteren Landesverfassungen: die Neuwahl des Landtags per Volksentscheid.

So war am 5. Februar 2020 ein liberaler Politiker zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt worden. Angela Merkel forderte in Südafrika, diese Wahl müsse rückgängig gemacht werden. Und sie wurde rückgängig gemacht. Für diesen Übergriff entgegen den Prinzipien der Bundesstaatlichkeit und Gewaltenteilung wurde sie später vom Bundesverfassungsgericht gerügt. 

Die Fraktionen der dann gewählten rot-rot-grünen Regierung sowie die CDU hatten immerhin für 2021 Neuwahlen durch Selbstauflösung des Parlaments versprochen – und wurden wortbrüchig! Hier hätten die Bürger Thüringens im demokratisch geregelten Prozess des Volksbegehrens und Volksentscheids eingreifen können.

Wenn also Landtag und Landesregierung Bürger-Interessen ständig übergehen, Versprechen nicht einhalten, oder sich selbst blockieren, soll es ein neues, starkes Recht geben: „Nicht nur wählen, sondern abwählen.“ Dies wird ein starker Impuls sein, vielfältige Formen der Bürgerbeteiligung zu entwickeln und zu erleichtern. Das bedeutet, die Demokratie in unserem Land durch Bürgerkontrolle zu stärken.